Beim Corona-Krisengipfel der Bundesregierung wurde am 5.11. die Stufe 4 des Corona-Maßnahmenplans in Kraft gesetzt. Mit 8.11.21 gilt deshalb auch bei uns in der Praxis bis auf weiteres die 2G-Regelung!
Wir können nur Patienten behandeln, die entweder geimpft oder genesen sind. Ein PCR-Test oder Antigen-Test allein reicht nicht mehr.
Bei zweifach Geimpften darf die zweite Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen. Der Grüne Pass verliert seine Gültigkeit neun Monate nach der letzten Impfung, kümmern Sie sich also zeitgerecht um die dritte Impfung.
Als einfach Geimpfte brauchen Sie zusätzlich zur Impfung einen aktuellen PCR-Test (jünger als 48 Stunden!). Diese Übergangsregelung gilt allerdings nur für die nächsten vier Wochen, also bis Anfang Dezember.
Als Genesen gelten Sie dann, wenn Ihre Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Unabhängig von Ihrem Antikörperstatus brauchen Sie bei länger zurückliegender Erkrankung zusätzlich die Impfungen.
Alle unsere Patienten, die in den nächsten vier Wochen schon Behandlungstermine bei uns gebucht haben, werden wir mit Mails von den neuen Zugangsbestimmungen in unserer Praxis informieren. Damit Sie, können Sie den 2G-Nachweis nicht erbringen, nicht umsonst zu uns kommen. Wir werden diese Maßnahmen sofort wieder zurückfahren, wenn es die Situation erlaubt und wir hoffen, dass das bald möglich sein wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis, aber wir werden unseren Betrag dazu leisten, dass wir in Österreich die Pandemie endlich in den Griff bekommen. Gesundheitsminister Mückstein meinte gestern in der Pressekonferenz: „Hören wir auf mit der augenzwinkernden Wurschtigkeit und schau’n wir aufeinander“. Wir machen mit, Sie auch?