… und sicher nicht zum letzten mal.

Die aktuellen Novelle zur 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung bringt, neben einiger Verwirrung, von vielen erwartete Erleichterungen.

In unserer Praxis schaut es, bis auf weiteres, so aus: Wenn Sie dreifach geimpft sind (Boosterimpfung vor maximal 12 Monaten) Ihre Genesung nicht länger als sechs Monate hinter Ihnen liegt, oder Sie einen PCR-Test (Gültigkeit 72 Stunden) mitbringen, ersparen wir Ihnen und uns das Tragen einer Maske natürlich.

Wenn Sie weder geimpft oder genesen sind, aber vor Ihrem Besuch bei uns auch keinen PCR-Test machen wollen, ist das Tragen einer FFP2-Maske für Sie und unsere Therapeuten verpflichtend. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere Praxis virenfrei bleibt.

Für den Grünen Pass gilt eine generelle Übergangsfrist bis 23. August. Bis dahin behalten alle Impfzertifikate ihre Gültigkeit. Über den Sommer werden die Impfzertifikate auf Basis der Änderungen neu ausgestellt. Die neuen Zertifikate können via gesundheit.gv.at abgerufen bzw. bei Apotheken und Ärzten ausgedruckt werden.

Wenn Sie es gerne detaillierter wissen, empfehlen wir Ihnen auf der Seite der Stadt Wien nachzulesen.

Und wenn Sie es ganz genau wissen wollen, hier auch noch die Gesamte Rechtsvorschrift für 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung , Fassung vom 03.06.2022.

So, das wär’s für heute. Spätestens zum Sommerausklang gibt es das nächste Update. Geniessen Sie die Zeit bis dahin.

Wir wünschen Ihnen schmerzfreie, erholsame Sommerwochen!